Der
  Verein

Die Freiwillige Feuerwehr Bammersdorf e. V. ist eine wichtige soziale Institution unserer Ortschaft. Die Hauptaufgabe besteht in der finanziellen, aber auch in der moralischen und kameradschaftlichen Unterstützung unserer aktiven Feuerwehrdienstleistenden. Doch unser Feuerwehrverein bietet noch mehr: Er repräsentiert unsere Ortschaft innerhalb der Gemeinde Eggolsheim und auch innerhalb des Landkreises Forchheim, sowohl bei Festumzügen als auch durch den politischen Einsatz, wenn es um Brandschutzthemen unserer Region geht. 

In Bammersdorf soll der Verein vor allem für Eines stehen: Zusammenhalt! Neben unserem Backofenfest organisieren und veranstalten wir deshalb auch weitere Freizeitaktivitäten über das ganze Jahr hinweg: Kameradschaftsabende, Wanderausflüge in unserer Region, Kulturelle Führungen & Ausflüge. 

Zeig Initiative: Engagiere dich aktiv am Vereinsleben in Bammersdorf und unterstütze deine Feuerwehr!

Historisches

Feuerschutz vor Gründung der FFW
Die erste Feuerlösch-Ordnung
Die Gründung der FFW Bammersdorf

Schon aus der Zeit weit vor der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr sind Dokumente vorhanden, die belegen, dass man sich in Bammersdorf stark für die Belange des Feuerschutzes eingesetzt hat. Die Verantwortung trugen im Wesentlichen der Bürgermeister und der Ortspolizist. Ein gut gefüllter Feuerweiher entschied damals – zu Zeiten fehlender Wasserleitungen – über Erfolg bei der Brandbekämpfung.

In der "Gehorsamsten Anzeige und Bitte der Gemeinde Verwaltung Bammersdorf" bitten Bürgermeister und Bürger im Jahr 1863 das Königliche Bezirksamt in Forchheim zu Hilfe zur (Wieder-)"Herstellung des oberen Feuerweihers dahier".

Auszug aus der "Gehorsamsten Anzeige":
Dem Kleinkramhändler Heinrich Gummer von hier wurde durch die frühere Gemeinde= Verwaltung hiesigen Ortes die Benützung des nächst seinem Hause befindlichen Weiher-dammes überlassen, was aber von Gummer so ausgelegt wurde, daß er nicht allein den Damm, sondern sogar das auch einen Theil des Weihers zu einem Garten anlegte.
Durch diese Kulturanlage wurde der Damm selbst gelockert und der untere Weihertheil zu der Nutzung als Garten mit Steinen ausgefüllt und mit Erde überschüttet. Die Folge davon war, daß durch die Zwischenmauer der in den Grund gelegten Steine und durch den gelockerten, und seinem Zwecke ganz entgegengesetzt gebrauchten Damm das Wasser sickerte und denselben so nach und nach entleerte, was früher nie der Fall war. Käme Feuer aus, was der Himmel verhüten wolle, so hätte man einen Feuer=Weiher, aber kein Wasser. Und wie nothwendig solcher ist, lehrte der Brand=Unglücksfall in dem benachbarten Orte Rettern.
Viele Stimmen haben sich in hiesigem Orte schon erhoben, geeignete Schritte in dieser Angelegenheit zu thun, und den Weiher seinem Zwecke entsprechend, in gehörigen Zustand zu versetzen. Gummer wurde von der Ortspolizeibehörde aufgefordert, seinen Garten resp. das ihm blos zur zeitweisen Nutznießung überlassene Weiherdamm wieder als solches liegen zu lassen, weil bedeutender Nachteil für das Gesamtwohl, früher außer Acht gelassen wurde, erwachsen könnte.
Allein Gummer leistete dem gegebenen Auftrag nicht die geringste Folge, so daß man sich veranlaßt sieht, ein Königl. Bezirksamt um gefällige weitere Einschreitung zu bitten.
Schließlich erlaubt man sich auch die gehorsamste Bemerkung bezufügen, daß über das dem Gummer zur Benutzung überlassene Weiherdamm kein Protokoll aufgenommen, oder irgend welcher Vertrag in hiesiger Registratur sich vorfindet, so daß gehorsamst unterfertigte Gemeinde=Verwaltung, an keine Bedingung geknüpft, die Rechte und das Wohl der Gesamtgemeinde zu wahren sich verpflichtet fühlt.
Ein Königliches Bezirksamt wolle aus Vorstehendem Veranlassung nehmen, die Sache genauer zu prüfen, und nach den gegebenen Verhältnissen entsprechend zu regeln.

Aus dem Jahr 1872 stammt die erste bekannte, schriftlich formulierte Feuerlöschordnung für die Gemeinde Bammersdorf. Anweisungen für Bevölkerung und Löschmannschaft, die zum Teil heute noch Grundregeln zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sind.

Leider ist uns der Verfasser nicht bekannt. Vermutlich jedoch waren Bürgermeister, Ortspolizist und der Schullehrer für Inhalt verantwortlich.

Auszug aus der historischen Bammersdorfer Feuerlöschordnung:

  • Jedermann ist verpflichtet nach Kräften zur Löschung eines Brandes beizutragen.
  • Wird irgendwo in einem Hause ein außergewöhnlicher Brandgeruch bemerkt, so sind zunächst die Bewohner und unter Umständen die Nachbarn sofort in Kenntniß zu setzen und zugleich ist unverzüglich dem Bürgermeister oder dessen Stellvertreter von der gemachten Wahrnehmung Kenntniß zu geben.
  • Niemand soll ein ausgebrochenes Feuer verheimlichen oder vertuschen, es im Stillen löschen...
  • So lange es in einem geschlossenem Raume brennt ist jeder Luftzug zu verhindern, leicht entzündliche Gegenstände sind vom Feuer zu entfernen...
  • Niemand soll versäumen, jeden Abend seinen Wasserbehälter in der Küche oder sonst im Hause füllen zu lassen...
  • Bei Glatteis haben alle Ortsbewohner vor ihren Häusern, von einem Haus zum anderen Sand oder Asche zu streuen.
  • Die Besitzer von Privatbrunnen oder sonstigen Wasserbehältern müssen deren Benutzung zum Wasserholen bei Strafanweisung gestatten...
  • Die in der Nähe des Brandes wohnenden Anwohner haben vor ihren Häusern Wassergefäße aufzustellen und solche auf Verlangen zu unentgeldlicher Benutzung abzugeben...
  • Bei strenger Kälte haben die von der Löschdirektion zu bestimmenden Ortsbürger heißes Wasser für die Spritzen bereit zu halten.
  • Kinder sind während des Brandes von der Brandstätte fern zu halten desgleichen unbefugte Zuschauer und solche, deren Dienstleistung von der Löschdirektion nicht angenommen wird.
  • Jedermann hat sich der Einmischung in die Anordnungen der Löschdirektion bei Verweisung der sofortigen Abführung zu enthalten.
  • statt Feuerreiter werden Feuerboten aufgestellt.
  • Sowie Feuerruf ertönt haben sich dieselben sofort zum Bürgermeister zu begeben und folgemäßen Befehl zu erhalten...
Der amtliche Gründungsnachweis oder – wenn man so will die Geburtsurkunde – unserer Wehr findet sich in den beim Landkreis archivierten Unterlagen des ehemals königlichen Bezirksamtes.
Gründungsurkunde
Bei 245 Einwohnern meldete Bürgermeister Heckmann am 24. Februar 1878 eine Kompagnie mit 56 freiwilligen Wehrmännern. Die Bereitschaft zur freiwilligen Hilfeleistung bei Brandfällen war somit weitaus höher als in anderen Gemeinden des damaligen Bezirkes, die bei größerer Einwohnerzahl weit weniger Wehrleute aufbieten konnten.

50 Meter Schlauchmaterial und eine Kübelspritze gehörten zur Erstausstattung der Männer. Dies und kein Anschluss an eine Wasserleitung - Bedingungen, die heute nicht mehr vorstellbar sind. Dass damals die Sorge um ausreichend große und intakte Feuerlöschteiche im Vordergrund der Wehr, Gemeinde und Bürgern stand, lässt sich wohl auch heute noch leicht nachvollziehen.

Schon aus der Zeit weit vor der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr sind Dokumente vorhanden, die belegen, dass man sich in Bammersdorf stark für die Belange des Feuerschutzes eingesetzt hat. Die Verantwortung trugen im Wesentlichen der Bürgermeister und der Ortspolizist. Ein gut gefüllter Feuerweiher entschied damals – zu Zeiten fehlender Wasserleitungen – über Erfolg bei der Brandbekämpfung.

In der "Gehorsamsten Anzeige und Bitte der Gemeinde Verwaltung Bammersdorf" bitten Bürgermeister und Bürger im Jahr 1863 das Königliche Bezirksamt in Forchheim zu Hilfe zur (Wieder-)"Herstellung des oberen Feuerweihers dahier".

Auszug aus der "Gehorsamsten Anzeige":
Dem Kleinkramhändler Heinrich Gummer von hier wurde durch die frühere Gemeinde= Verwaltung hiesigen Ortes die Benützung des nächst seinem Hause befindlichen Weiher-dammes überlassen, was aber von Gummer so ausgelegt wurde, daß er nicht allein den Damm, sondern sogar das auch einen Theil des Weihers zu einem Garten anlegte.
Durch diese Kulturanlage wurde der Damm selbst gelockert und der untere Weihertheil zu der Nutzung als Garten mit Steinen ausgefüllt und mit Erde überschüttet. Die Folge davon war, daß durch die Zwischenmauer der in den Grund gelegten Steine und durch den gelockerten, und seinem Zwecke ganz entgegengesetzt gebrauchten Damm das Wasser sickerte und denselben so nach und nach entleerte, was früher nie der Fall war. Käme Feuer aus, was der Himmel verhüten wolle, so hätte man einen Feuer=Weiher, aber kein Wasser. Und wie nothwendig solcher ist, lehrte der Brand=Unglücksfall in dem benachbarten Orte Rettern.
Viele Stimmen haben sich in hiesigem Orte schon erhoben, geeignete Schritte in dieser Angelegenheit zu thun, und den Weiher seinem Zwecke entsprechend, in gehörigen Zustand zu versetzen. Gummer wurde von der Ortspolizeibehörde aufgefordert, seinen Garten resp. das ihm blos zur zeitweisen Nutznießung überlassene Weiherdamm wieder als solches liegen zu lassen, weil bedeutender Nachteil für das Gesamtwohl, früher außer Acht gelassen wurde, erwachsen könnte.
Allein Gummer leistete dem gegebenen Auftrag nicht die geringste Folge, so daß man sich veranlaßt sieht, ein Königl. Bezirksamt um gefällige weitere Einschreitung zu bitten.
Schließlich erlaubt man sich auch die gehorsamste Bemerkung bezufügen, daß über das dem Gummer zur Benutzung überlassene Weiherdamm kein Protokoll aufgenommen, oder irgend welcher Vertrag in hiesiger Registratur sich vorfindet, so daß gehorsamst unterfertigte Gemeinde=Verwaltung, an keine Bedingung geknüpft, die Rechte und das Wohl der Gesamtgemeinde zu wahren sich verpflichtet fühlt.
Ein Königliches Bezirksamt wolle aus Vorstehendem Veranlassung nehmen, die Sache genauer zu prüfen, und nach den gegebenen Verhältnissen entsprechend zu regeln.

Aus dem Jahr 1872 stammt die erste bekannte, schriftlich formulierte Feuerlöschordnung für die Gemeinde Bammersdorf. Anweisungen für Bevölkerung und Löschmannschaft, die zum Teil heute noch Grundregeln zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sind.

Leider ist uns der Verfasser nicht bekannt. Vermutlich jedoch waren Bürgermeister, Ortspolizist und der Schullehrer für Inhalt verantwortlich.

Auszug aus der historischen Bammersdorfer Feuerlöschordnung:

  • Jedermann ist verpflichtet nach Kräften zur Löschung eines Brandes beizutragen.
  • Wird irgendwo in einem Hause ein außergewöhnlicher Brandgeruch bemerkt, so sind zunächst die Bewohner und unter Umständen die Nachbarn sofort in Kenntniß zu setzen und zugleich ist unverzüglich dem Bürgermeister oder dessen Stellvertreter von der gemachten Wahrnehmung Kenntniß zu geben.
  • Niemand soll ein ausgebrochenes Feuer verheimlichen oder vertuschen, es im Stillen löschen...
  • So lange es in einem geschlossenem Raume brennt ist jeder Luftzug zu verhindern, leicht entzündliche Gegenstände sind vom Feuer zu entfernen...
  • Niemand soll versäumen, jeden Abend seinen Wasserbehälter in der Küche oder sonst im Hause füllen zu lassen...
  • Bei Glatteis haben alle Ortsbewohner vor ihren Häusern, von einem Haus zum anderen Sand oder Asche zu streuen.
  • Die Besitzer von Privatbrunnen oder sonstigen Wasserbehältern müssen deren Benutzung zum Wasserholen bei Strafanweisung gestatten...
  • Die in der Nähe des Brandes wohnenden Anwohner haben vor ihren Häusern Wassergefäße aufzustellen und solche auf Verlangen zu unentgeldlicher Benutzung abzugeben...
  • Bei strenger Kälte haben die von der Löschdirektion zu bestimmenden Ortsbürger heißes Wasser für die Spritzen bereit zu halten.
  • Kinder sind während des Brandes von der Brandstätte fern zu halten desgleichen unbefugte Zuschauer und solche, deren Dienstleistung von der Löschdirektion nicht angenommen wird.
  • Jedermann hat sich der Einmischung in die Anordnungen der Löschdirektion bei Verweisung der sofortigen Abführung zu enthalten.
  • statt Feuerreiter werden Feuerboten aufgestellt.
  • Sowie Feuerruf ertönt haben sich dieselben sofort zum Bürgermeister zu begeben und folgemäßen Befehl zu erhalten...
Der amtliche Gründungsnachweis oder – wenn man so will die Geburtsurkunde – unserer Wehr findet sich in den beim Landkreis archivierten Unterlagen des ehemals königlichen Bezirksamtes.
Gründungsurkunde
Bei 245 Einwohnern meldete Bürgermeister Heckmann am 24. Februar 1878 eine Kompagnie mit 56 freiwilligen Wehrmännern. Die Bereitschaft zur freiwilligen Hilfeleistung bei Brandfällen war somit weitaus höher als in anderen Gemeinden des damaligen Bezirkes, die bei größerer Einwohnerzahl weit weniger Wehrleute aufbieten konnten.

50 Meter Schlauchmaterial und eine Kübelspritze gehörten zur Erstausstattung der Männer. Dies und kein Anschluss an eine Wasserleitung - Bedingungen, die heute nicht mehr vorstellbar sind. Dass damals die Sorge um ausreichend große und intakte Feuerlöschteiche im Vordergrund der Wehr, Gemeinde und Bürgern stand, lässt sich wohl auch heute noch leicht nachvollziehen.

Ehrenmitglieder

Ehren-
mitglieder

Paul Endres

Im Jahr 1971 übernahm Paul Endres bis 1989 für insgesamt 18 Jahre die Verantwortung für das Wohl der Bammersdorfer Bürger als 1. Kommandant. Unter seiner Führung löschten die Aktiven der Feuerwehr drei der wohl schlimmsten Brände, die uns heute in Bammersdorf noch gut bekannt sind. Für die Feuerwehr ist Paul eine wichtige Stütze bei Problemen aller Art. Sei es beim Backofenfest oder bei dem Ausbau der Gerätehalle zu einem vollständigem Feuerwehrhaus mit eigenem Schulungsraum, bei dem unser Paul die Verantwortung übernahm. 

Paul Endres wird am 18.7.2003 von den Aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Bammersdorf einstimmig zum EHRENKOMMANDANT ernannt.

Peter Hassa

Offiziell seit 1974 war Peter als junger Erwachsener ein Teil der aktiven Mannschaft der Bammersdorfer Feuerwehr. Von da an war er nicht nur bei zahlreichen Einsätzen beteiligt, sondern übernahm für 24 Jahre Führungsverantwortung als Adjutant (1989 - 1995) und als Kommandant (1995 - 2012). Unter ihm wurde das aktuelle Löschfahrzeug LF8/6 angeschafft, die Gerätehalle in Eigenregie zu einem vollwertigem Feuerwehrhaus mit Schulungssaal aufgestockt und auch die Weichen gestellt, um später den Mannschaftstransportwagen (MTW) bestellen zu können. Auch das Backofenfest wurde 1997 während seiner Amtszeit erstmals ins Leben gerufen. Ein besonderes Event war das 125. Gründungsjubiläum, bei dem Peter zusammen mit seinen Vorstandskollegen ein großartiges Fest auf die Beine gestellt hat, um unsere Feuerwehr zu feiern. Für dieses Engagement wurde Peter bei der Mitgliederversammlung am 18.01.2020 zum EHRENKOMMANDANT ernannt.

Dieter Saffer

Für seine Feuerwehr allseits bereit, übernahm Dieter Saffer vom Jahre 1983 bis 2000 das Amt des zweiten Vorstandes und verhalf der Feuerwehr maßgeblich zu dem, als was sie sich heute repräsentieren kann.

Nicht zu vergessen bleibt auch seine weiteren Hilfen bei aller Art von Problemen. Unser Backofenfest hätte ohne Dieter keine Chance zu existieren. Die Nutzung seines Hofes und die tatkräftige Unterstützung bei Auf- und Abbau, sowie der Durchführung, sind für das hervorragende Gelingen des Festes unerlässlich.

An dieser Stelle müssten noch viele solcher Punkte erwähnt werden, an denen Dieter Saffer seiner Wehr immer treu und tapfer beiseite gestanden war. Aus diesem Grund ernannte die Freiwillige Feuerwehr Bammersdorf e. V. ihren Dieter Saffer am 15.01.2000 zum EHRENVORSTAND.

Harald Mann

Unser Harry ist ein langjähriges, engagiertes Mitglied der Feuerwehr Bammersdorf. Aktiv dabei seit 1969 unter Gruppenführer Theo Amon, legte er von 1977 bis 1983 die Leistungsprüfungen bis zur Stufe blau-gold ab und war auch danach immer gern bereit als Ersatzmann bei Übungen und Prüfungen einzuspringen. Im Jahr 2004 absolvierte er sogar die Truppmannprüfung mit der Jugendfeuerwehr, was seine zuverlässige Art nochmals unterstreicht. Nicht nur aktiv, sondern auch passiv war Harald stets für den Verein zur Stelle. 24 Jahre lang, von 1983 bis 2006, übernahm er das Amt des Schriftführers und hielt alle wichtigen Entscheidungen fest. Unser Harald war immer da, und das auch nach seiner Zeit als Mitglied der Vorstandschaft. Ebenso hielt er es bei den anderen Vereinen unserer Ortschaft. Aus diesen Gründen und auch denen, die hier nicht genannt wurden, wurde Harald Mann von der Freiwillige Feuerwehr Bammersdorf e. V. in der Jahreshauptversammlung 2012 am 14.01.2012 zum EHRENMITGLIED ernannt.

Patenverein

Es bedurfte keiner langen Überlegungen, den Wunschpaten für unser 125. Jubiläum im Jahre 2003 zu finden: Die Freiwillige Feuerwehr Rettern. Historisch gewachsene gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen den beiden Ortschaften, freundschaftliche und familiäre Verbindungen und letztendlich das kameradschaftliche Verhältnis zwischen beiden Wehren gaben den Ausschlag. Die Retterner Kameraden stimmten unserer Bitte zu. Nach zwei anstrengenden Sitzungen in Bammersdorf und Rettern wurde die Patenschaft endgültig besiegelt.

Die "Reusslkroah"

Das Werk wurde anlässlich der Patenschaftsverhandlungen vom Retterner Künstler Gerd Kapp geschaffen und einer Abordnung der Bammersdorfer Kameraden am Abend des 11. April 2003 feierlich übergeben.

Den Einheimischen unter uns jedenfalls sind die Viecher bekannt und beiden Ortschaften zuzuordnen. Der Hureussl (dt: Hornisse) steht für Rettern, die Kroah (dt: Krähe) für Bammersdorf. Beide Tierchen sind an sich friedfertig, im Ernstfall jedoch jedes einzeln für sich wehrhaft. Unschlagbar sind sie erst, wenn sie sich zusammen tun. Der Hintern mit dem Stachel aus Rettern, der Kopf mit dem scharfen Schnabel aus Bammersdorf - so hat der liebe Gott den beiden Kreaturen halt nun mal die Waffen zugeteilt.

Freiwillige Feuerwehr Bammersdorf
Oertelbergstraße 4
91330 Eggolsheim

Im Ernstfall immer 112!

Ansprechpersonen

Dominik Hassa, Vorsitzender
Johannes Maier, stellv. Vorsitzender

Alexander Jantscher, Kommandant
Dominik Maier, stellv. Kommandant

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